Kontrolle !
Sämtliche aufgeführten Neophytenbestände müssen mindestens 3, besser 7 Jahre nachkontrolliert werden, auch wenn sämtliche Pflanzen bekämpft wurden. Altes Samenmaterial kann über den genannten Zeitraum neu keimen, vor allem dann wenn die ursprüngliche Vegetationsdecke sowie der Boden durch die Bekämpfung aufgebrochen wurde.
Auch die Kontrolle der näheren Umgebung des ursprünglichen Wuchsortes kann nützlich sein.
Samen und Rhizome zum Restmüll !
Trotz der allseitigen Beteuerungen, dass die Kompostierungswerke mit über 80°C den Müll "verdauen", sollte man sich darauf nicht verlassen, da bei einer nichtvollständigen Kompostierung eine erneute Ausbreitung erfolgt. Im Restmüll hingegen werden die Samen verbrannt oder finden auf den Deponien ungeeignete Bedingungen vor und verrotten.
Schonen der Begleitvegetation und des Bodens !
Wenn es sich um Einzelpflanzen handelt sollte man versuchen die Begleitvegetation sowie den Boden möglichst wenig zu stören. Eine dichte Vegetationsdecke behindert viele Neophyten oder neu nachkeimende Samen. Wird der Boden zu stark umgebrochen besteht die Gefahr des Neukeimens oder der Neuansiedlung des Neophyten. Einige Arten benötigen Störungen der Vegetation und des Bodens um überhaupt in Flächen einzuwandern.